Marmelade darf im Handel nun wieder Marmelade heißen
Neue „EU-Frühstücksrichtlinie“: Der traditionell österreichische Begriff kehrt in den Handel zurück. Neue Regeln gibt es auch für die Vermarktung von Honig.
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Die neue EU-Frühstücksrichtlinie erlaubt es, Marmelade wieder als Marmelade zu bezeichnen, unabhängig von der Obstsorte.
Der Mindestfruchtgehalt von Marmeladen wird von 350 auf 450 Gramm pro Kilogramm erhöht, bei "extra" Produkten auf 500 Gramm.
Die Kennzeichnungsregeln für Honig ändern sich, alle Ursprungsländer und deren Prozentanteile müssen auf dem Etikett angegeben werden.
Die Novelle wird als Erfolg im Kampf gegen importierten Billighonig und zur Stärkung der heimischen Imker angesehen.
Für Honigmischungen gilt eine Toleranzspanne von fünf Prozentpunkten je Herkunftsanteil, basierend auf betrieblicher Dokumentation.
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