Die Regierung hat sich auf eine neue Strompreisbremse ab Sommer geeinigt. Dabei soll der Preis für einen Grundverbrauch von 2.900 Kilowattstunden (kWh) pro Jahr auf netto zehn Cent gedeckelt werden, sobald der durchschnittliche Strompreis für Endkunden über 16,5 Cent pro kWh steige. Derzeit liege er laut E-Control bei rund 14 Cent, hieß es. Für Strom über dem Grundverbrauch gelte weiterhin der Marktpreis.

In Zeiten internationaler Krisen „kann niemand seriös vorhersagen, wie stark die Strompreise steigen werden“, sagte Staatssekretärin Michaela Schmidt (SPÖ) am Mittwoch nach dem Ministerrat. Durch die Maßnahme solle aber verhindert werden, dass sich Krisen „ungebremst auf die Energiemärkte durchschlagen und sich in die Inflation fressen“. Finanziert werden solle die Maßnahme über den bereits bestehenden Energiekrisen-Beitrag der Stromproduzenten. Die Einnahmen daraus steigen automatisch mit den höheren Marktpreisen an. Eine maximale Laufzeit für die Preisbremse sei nicht vorgesehen.

Ausgelöst werden soll der Mechanismus, wenn der Großhandelspreis über drei Monate über 165 Euro pro Megawattstunde und der Endkundenpreis über 16,5 Cent pro Kilowattstunde liegt. Eine plötzliche Belastung nach Rückfall des Preises unter die 16,5-Cent-Grenze soll mit einer dreimonatigen Nachlaufzeit verhindert werden. Grundsätzlich soll die Bremse nach der Auslösung für drei Monate gelten und kann dann von der Regierung per Verordnung nach Bedarf verlängert werden. Gelten soll der Mechanismus sowohl für Haushalte als auch für Unternehmen.

Strompreisbremse an den Industriestrompreis gekoppelt

Die Strompreisbremse werde an den Industriestrompreis gekoppelt, den die ÖVP umsetzen wollte. Denn leistbarer Strom für die Industrie sei im globalen Wettbewerb „matchentscheidend“, sagte Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP). Es werden bis zu 50 Prozent des Großhandelsstrompreises gefördert, wobei die Preisuntergrenze bei fünf Cent pro kWh liege, wie es dazu aus Regierungskreisen hieß. Dies gelte für Unternehmen mit einem Jahresstromverbrauch von mindestens 1 Gigawattstunde (GWh). Zudem solle die Entlastung für maximal 25 Prozent der Stromkosten bei energieintensiven Prozessen gelten.

Weiters kündigte die Regierung am Mittwoch eine Verlängerung des Stromkostenausgleichsgesetzes für energieintensive Betriebe bis 2029 an. Auch sollen von diesem künftig rund 120 statt bisher 60 Betriebe profitieren. Neben der Stahl-, Aluminium- und Papierindustrie sollen künftig auch etwa Unternehmen im Bereich Kunststoff, Glas, Batterien oder Energieerzeugung umfasst sein.