466 Tage ist es her. Vor 466 Tagen war es in Villach erst sehr laut, danach lange sehr still. Ein 14-jähriger Bursche wurde auf offener Straße mit einem Messer getötet, fünf Menschen wurden teilweise lebensgefährlich verletzt. Heute, Mittwoch, startet der Prozess gegen einen mittlerweile 24-jährigen Syrer am Landesgericht in Klagenfurt. Es geht um Mord, Mordversuch und Terrorismus im Namen des „Islamischen Staates“ (IS).
Zwei Tage lang wird verhandelt. Der Angeklagte wird hinter einer Glaswand sitzen, ähnlich wie bei Prozessen in Deutschland, bei denen Terroristen regelmäßig hinter Panzerglas Platz nehmen müssen. Bilder wird es diesmal keine geben. Live-Ticker, Video-Analysen direkt aus dem Verhandlungssaal, Fotostrecken ebenfalls nicht. Aus Sicherheitsgründen herrscht strengstes Fotografierverbot. Das Landesgericht hat entschieden: Den 27 akkreditierten Journalistinnen und Journalisten sind sämtliche elektronischen Geräte im Gerichtssaal untersagt. Auch Gerichtszeichnern, die an der Stelle von Fotografen, die Szenen festhalten könnten, wird der Zutritt versagt. Die Maßnahme verfolge einerseits den Zweck, dem Attentäter in seiner Inszenierung zumindest ein wenig einzuschränken, andererseits müssen auch die acht Geschworenen geschützt werden.
„Fühlt sich als Waffe, nicht als Sprachrohr dieser Ideologie“
Während die Behörden davon ausgehen, dass sich der 24-Jährige hauptsächlich über soziale Medien radikalisiert hat, hat er darauf im Gefängnis keinen Zugriff. Trotzdem ändert das offenbar nichts an seiner radikalen Gesinnung. In der Justizanstalt gilt der Mann „als der gefährlichste Häftling“, der je im Klagenfurter Gefängnis war. Wie sich der Angeklagte heute im Gerichtssaal verhalten wird, ist nicht absehbar. Sein Anwalt Philipp Tschernitz sagte gegenüber der Kleinen Zeitung: „Es ist unklar, ob er im Gericht Parolen skandieren wird. Ich denke, nicht. Er fühlt sich ja eher als die Waffe, nicht als das Sprachrohr dieser Ideologie.“
Dem Syrer droht eine 20-jährige oder lebenslange Freiheitsstrafe. Nach 15 Jahren kann er den Antrag auf Haftprüfung stellen. Um dann tatsächlich entlassen zu werden, bräuchte es aber einen Besserungsweg, auf den zumindest derzeit nichts hindeutet. Für den Angeklagten muss bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung gelten.