Ein 42-Jähriger ist am Donnerstag am Landesgericht Wien nicht rechtskräftig wegen versuchten Mordes zu 18 Jahren Haft verurteilt worden. Er wird gemäß § 21 Abs 2 in einem forensisch-therapeutischen Zentrum untergebracht, da er laut psychiatrischem Gutachten eine Gefahr für andere darstellt. Er hatte im November 2025 seinen 54-jährigen Mitbewohner in einer betreuten Wohneinrichtung für Suchtkranke in Wien-Meidling mit einem Jagdmesser niedergestochen.
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