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Notarin Katharina Kostmann

„Wer verhindern will, dass sein Erbe in den falschen Händen landet, sollte ein Testament machen“

Irrtümer im Erbrecht sind weit verbreitet. Katharina Kostmann, neue Notarin in Bleiburg, räumt damit auf. Und rät in jedem Fall zu einer letztwilligen Verfügung – also einem Testament. 
Der Artikel für Sie zusammengefasst
Diese Zusammenfassung wurde künstlich erzeugt. Wir entwickeln dieses Angebot stetig weiter und freuen uns über Ihr Feedback.
  • Katharina Kostmann, Notarin in Bleiburg, empfiehlt ein Testament zu erstellen, um sicherzustellen, dass das Erbe nach den persönlichen Wünschen verteilt wird.
  • Weniger als ein Drittel der über 40-Jährigen in Österreich hat ein Testament.
  • Irrtümer im Erbrecht sind weit verbreitet, wie die Annahme, dass Ehepartner und Kinder automatisch alles erben oder dass ein Testament nicht widerrufen werden kann.
  • Ein Testament kann jederzeit geändert oder widerrufen werden. Es ist ratsam, sich bei der Erstellung von einem Notar beraten zu lassen, um Fehler zu vermeiden.
  • Ohne Testament tritt die gesetzliche Erbfolge ein, wobei nahe Angehörige einen Pflichtteilsanspruch haben.
Notarin Katharina Kostmann: „Damit das Erbe nicht in falschen Händen landet“
© Markus Traussnig
Notarin Katharina Kostmann: „Damit das Erbe nicht in falschen Händen landet“
© Markus Traussnig
Author Eva Gabriel
Eva Gabriel Wirtschaft
Wirtschaft
29. Mai 2026,
6:30 Uhr

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