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Neue Angaben zum Ablauf der Freilassung des Buckelwals

Rund eine Woche nach Freisetzung des von der deutschen Ostseeküste abtransportierten Buckelwals hat es am Sonntag neue Angaben zu der Aktion gegeben. Die Hamburger Anwaltskanzlei Cronemeyer Haisch gab an, sich im Auftrag der JEB Bereederungsgesellschaft und der Crew des Schleppers "Robin Hood" zu äußern. In der Mitteilung heißt es, der Wal sei durch erhöhten Seegang gegen die Längsschotten der Barge gestoßen, in der er transportiert wurde. Er habe "sich Kratzer zugezogen".

Anwaltskanzlei äußerte sich im Namen von Reederei und Crew | Anwaltskanzlei äußerte sich im Namen von Reederei und Crew
© APA/dpa
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