Ein Beschluss, zwei Deutungen: Montagabend nach der Grundsatzeinigung auf das Doppelbudget 2027/28 berichtete Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ) über eine Kürzung des Familienbonus Plus von 130 Millionen Euro, tags darauf jubelte die zuständige Ministerin Claudia Bauer (ÖVP), dass der Familienbonus „in voller Höhe“ erhalten bleibt. Beides stimmt aber.
Geplant sind Änderungen bei Familien, bei denen ein Elternteil den Nachwuchs zuhause betreut und nicht berufstätig ist, deutete Bauer an. In diesen Fällen könnte künftig nur noch ein Elternteil seinen Anteil am Familienbonus geltend machen. Das sei zumindest die „Verhandlungsgrundlage“, sagte Bauer, Details sind noch offen. Für alle anderen soll es jedenfalls keine Änderung geben.
80 Prozent des Familienbonus geht an die Väter
Der Familienbonus Plus ist ein starker Strang im Dickicht der Familienförderungen, die sich in drei Kategorien teilen lassen: Geldleistungen, Sachleistungen sowie Steuererleichterungen, wie es der Familienbonus ist. Mit diesem hat Österreich im internationalen Vergleich bei Familienförderungen einen großen Satz nach vorne getan. Lag die Republik im Jahr 2017 noch im Mittelfeld der Industriestaaten, bugsierte der von Türkis-Blau beschlossene Familienbonus das Land weit nach vorne – bis auf Platz vier im Jahr 2021. Davor konnten zwar Kosten für Kinderbetreuung von der Steuer abgesetzt werden, doch der Umfang des Familienbonus war deutlich größer.
Gegenwärtig schlägt er sich mit etwa 2,1 Milliarden Euro pro Jahr zu Buche, die geplante Einsparung von 130 Millionen wirkt sich nur hinter der Kommastelle aus. Rund 80 Prozent dieser Steuerentlastung wird von Vätern bezogen (1,65 Milliarden Euro), wie aus einer Anfragebeantwortung von Ex-Minister Magnus Brunner aus dem Jahr 2024 hervorging. Der SPÖ war der Familienbonus nicht zuletzt wegen seines Verteilungsaspekts stets ein Dorn im Auge, zumal diese Förderung nie gegenfinanziert war. Die Neos wollten ebenfalls eine Reform, die ÖVP beharrte aber auf dem Bonus, der wohl nur leicht adaptiert wird.
Dienstgeberbeitrag für FLAF wird reduziert
Auch an den anderen beiden Säulen der Familiensubventionen wird ein wenig gewerkt, die Geldleistungen werden etwas abgebaut, die Sachleistungen hingegen ausgebaut. Für Erstere ist primär der Familienlastenausgleichsfonds, kurz FLAF, zuständig. Er wurde 1955 begründet, seither mehrfach umgebaut. Zuletzt wurden aus dem FLAF 4,4 Milliarden Euro an Familienbeihilfe ausgezahlt sowie weitere 1,3 Milliarden Euro an Kinderbetreuungsgeld.
Der Fonds ist auch für gewisse Sachleistungen zuständig, darunter die Schulbuchaktion und die Freifahrten für Schüler und Lehrlinge. Auch die Pensionsbeiträge während der Karenz werden aus dem FLAF an die Kassen überwiesen (1,3 Milliarden Euro). Finanzielle Hauptquelle des Fonds sind die Beiträge der Dienstgeber, die sich in den Lohnnebenkosten niederschlagen und die Arbeitskosten erhöhen. Ab dem Jahr 2028 soll dieser Dienstgeberbeitrag um einen Prozentpunkt auf 2,7 Prozent gesenkt werden. Gleichzeitig soll aber die bisherige Beitragsbefreiung für über 60-jährige Arbeitnehmer gestrichen werden. Das soll 500 Millionen Euro bringen. Dagegen regt sich aber Widerstand der Arbeiterkammer sowie von Familienverbänden, da ein zentraler Beschäftigungsanreiz für Ältere wegfällt.
Außerdem wird die automatische Valorisierung der Familienbeihilfe wie schon in diesem Jahr ausgesetzt, die erst 2023 unter Türkis-Grün beschlossen wurde. Die Vorgängerregierung hatte zudem die dritte Säule der Familienförderungen, also die Sachleistungen, gestärkt. Bis 2030 sollten 4,5 Milliarden Euro in den Ausbau der Kindergärten fließen. Sie ist in anderen EU-Staaten deutlich stärker ausgebaut. Dänemark und Schweden verwenden dafür rund zwei Prozent ihres Bruttoinlandsprodukts, in Österreich waren es bei der letzten OECD-Auswertung 2021 nur 0,81 Prozent. Da jedoch weitere 210 Millionen Euro in den kommenden Jahren in den Ausbau der Elementarpädagogik, speziell für das verpflichtende zweite Kindergartenjahr, fließen werden, dürfte sich insgesamt an der Höhe der Familienförderungen wenig ändern, trotz Konsolidierung.