Am Dienstag hat am Landesgericht Wiener Neustadt der Prozess um einen mutmaßlich verhinderten Terror-Anschlag auf ein Taylor-Swift-Konzert im Wiener Ernst-Happel-Stadion begonnen. Die zwei Angeklagten wurden um 9.08 Uhr in den Saal gebracht, wobei sie ihre Gesichter jeweils mit Aktenordnern vor den Fotografen verbargen. Wenige Augenblicke später wurden die Bildberichterstatter von der vorsitzenden Richterin nach draußen gebeten.
Laut Anklage war Beran A. (21) spätestens am 21. Juli 2024 fest entschlossen, im Namen der Terror-Miliz „Islamischer Staat“ (IS) am 9. August 2024 ein Attentat im vollbesetzten Stadion zu verüben. Er wurde dank einer Warnung aus dem Ausland zwei Tage vor dem Termin festgenommen.
IS-Terror-Zelle
Mitangeklagt ist mit Arda K. (21) ein zweiter mutmaßlicher IS-Terrorist. Der Staatsanwalt will beweisen, dass die beiden mit dem in Saudi-Arabien inhaftierten Hasan E. eine hochgefährliche IS-Terror-Zelle gebildet und bereits Ende 2023 die Ausführung von drei Anschlägen im Namen des IS geplant hatten. Ihr gemeinsamer Tatplan sah laut Anklage vor, am 11. März 2024 getrennt voneinander in Mekka, Istanbul und Dubai zeitgleich Polizisten oder Sicherheitsleute zu töten. Während Beran A. und Arda K. jeweils unverrichteter Dinge aus Dubai und Istanbul zurückkehrten, stach Hasan E. vor der Al-Haram-Moschee in Mekka einem Sicherheitsbeamten ein Messer in den Hals und verletzte vier weitere Personen, ehe er überwältigt werden konnte. Der 21-Jährige wartet seither in einem Gefängnis in Saudi-Arabien auf den Ausgang seines von den saudischen Behörden geführten Strafverfahrens. Beran A. und Arda K. wird in Wiener Neustadt vorgeworfen, Hasan E. in seinen terroristischen Absichten bestärkt zu haben, indem sie mit ihm bis knapp vor der Bluttat in Mekka telefonischen Kontakt hielten und die Einzelheiten ihrer jeweiligen Vorhaben besprachen.
Der auf insgesamt vier Verhandlungstage anberaumte Prozess in Wiener Neustadt findet unter strengen Sicherheitsvorkehrungen statt. Eine halbe Stunde vor Verhandlungsbeginn wurde der Schwurgerichtssaal von der Justizwache durchsucht. Nachdem er freigegeben war, wurden Medienvertreterinnen und -vertreter in den Saal gelassen. Sogleich setzte ein Run auf die einzig freie Steckdose an. Mittels Verlängerungskabeln wurde vorsorglich eine Stromzufuhr zu den Laptops der Medienschaffenden hergestellt, die sich um die Laufzeit ihrer Akkus sorgten.
Fast die gesamte Palette an terroristischen Straftaten angeklagt
Angekreidet wird den angeklagten mutmaßlichen IS-Anhängern fast die gesamte im Strafgesetzbuch (StGB) enthaltene Palette an terroristischen Straftaten, darunter versuchter Mord bzw. Beitrag zum versuchten Mord im terroristischen Kontext (§ 278 c Absatz 2 StGB) sowie Reisen für terroristische Zwecke (§ 278 g StGB). Im Fall von anklagekonformen Schuldsprüchen drohen den Angeklagten nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) bis zu 20 Jahre Haft.
Am ersten Verhandlungstag werden nach dem Vortrag der Staatsanwaltschaft und den Gegenäußerungen der Verteidigung die zwei Angeklagten vernommen. Zeugen sind noch keine geladen. Die Verhandlung ist bis 17.00 Uhr anberaumt.
Absage der Konzerte war für Swift „niederschmetternd“
Das erste Mal hatte sich Swift dazu zwei Wochen nach dem vereitelten Anschlag öffentlich geäußert. Die Absage der Konzerte in Wien sei „niederschmetternd“ für sie gewesen, erklärte der US-Star auf ihrem Instagram-Profil. Der Grund für die Absagen habe sie mit „Angst“ und enormen „Schuldgefühlen“ erfüllt, weil so viele Menschen zu den Shows kommen wollten, so die Sängerin. Wir haben einige der Fans damals befragt: