FPÖ muss Rechnungshof Einsicht in Geschäftsbücher geben
Für den Verfassungsgerichtshof ergibt sich daraus kein Verstoß gegen die Betätigungsfreiheit politischer Parteien. Anlass war die Abrechnung des EU-Wahlkampfs 2024.
Der Artikel für Sie zusammengefasst
Diese Zusammenfassung wurde künstlich erzeugt. Wir
entwickeln dieses Angebot stetig weiter und freuen uns über Ihr Feedback.
Der Verfassungsgerichtshof sieht keinen Verstoß gegen die Betätigungsfreiheit politischer Parteien durch die Einsichtnahme des Rechnungshofs in die Geschäftsunterlagen der FPÖ.
Anlass für den Rechtsstreit war der Wahlwerbungsbericht für die EU-Wahl 2024, bei dem der Rechnungshof vermutete, dass Zahlungen an Agenturen zu niedrig ausgewiesen wurden.
Die FPÖ muss dem Rechnungshof Einsicht in ihre Geschäftsunterlagen gewähren, um die Ausgaben für Agenturleistungen und zusätzliches Personal im EU-Wahlkampf 2024 zu überprüfen.
Der Rechnungshof hatte keine konkreten Anhaltspunkte dafür, dass Wahlwerbungsausgaben von Organisationen oder Dritten getragen wurden, die der FPÖ nahestehen.
Der Antrag des Rechnungshofs wurde in diesem Punkt abgewiesen, da keine ausreichenden Beweise vorlagen.
Dieser Inhalt ist exklusiv für Digitalabonnent:innen der Kleinen Zeitung.
Leider lassen Ihre derzeitigen Cookie-Einstellungen den Login und damit eine Überprüfung Ihres Abo-Status nicht zu. Eine Darstellung des Inhalts ist dadurch nicht möglich.
Wir verwenden für die Benutzerverwaltung Services unseres Dienstleisters Piano Software Inc. ("Piano").
Dabei kommen Technologien wie Cookies zum Einsatz, die für die Einrichtung, Nutzung und Verwaltung Ihres Benutzerkontos unbedingt notwendig sind.
Mit Klick auf "Angemeldet bleiben" aktivieren Sie zu diesem Zweck die Verwendung von Piano und es werden über Ihren Browser Informationen (darunter auch personenbezogene Daten) verarbeitet.
Die Datenschutzinformation von Kleine Zeitung können Sie hier einsehen.