Höhere Strafe für Kärntner nach Sex-Praktik mit Todesfolge
Nachdem sein Sexualpartner in Kärnten bei der Vornahme einer Sex-Praktik gestorben war, gibt es nun eine höhere Strafe für den beschuldigten Pensionisten. Nachdem das Landesgericht Klagenfurt den Mann wegen fahrlässiger Tötung verurteilt hatte, sah das Oberlandesgericht (OLG) Graz eine grob fahrlässige Tötung gegeben: Zu einer Geldstrafe von 200 Tagessätzen von je sieben Euro (1.400 Euro gesamt) kommen nun auch drei Monate bedingt hinzu, teilte das OLG Graz am Dienstag mit.
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