Ruf nach Nachbesserungen bei Obsorge für geflüchtete Kinder
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sollen künftig - wie per EU-Richtlinie vorgesehen - ab Tag eins ihres Asylverfahrens in die Obsorge der Kinder- und Jugendhilfeträger fallen und dieselbe Unterstützung wie andere Kinder bekommen, die nicht bei ihren Eltern leben können. Das Ziel des Gesetzesentwurfs, dessen Begutachtungsfrist am Montag geendet hat, wird zwar in allen Stellungnahmen begrüßt. Gleichzeitig wird ein Nachbessern verlangt, etwa bei der Altersfeststellung.
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