Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat zwei Entscheidungen getroffen, die voneinander unabhängige Protestaktionen betreffen. So ist es einerseits legal, seine Meinung durch das Tragen einer Maske - etwa des russischen Präsidenten Wladimir Putin - zu äußern, teilte das Höchstgericht am Montag mit. Ein weiterer Spruch betraf das Demonstrieren vor dem Vorarlberger Landtag während einer Sitzungspause. Auch während dieser Zeit gelte die Bannmeile, befand der VfGH.
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