Julius Meinl muss neun Millionen Euro Beraterhonorar zurückzahlen
Der Oberste Gerichtshof hat den Beratervertrag für sittenwidrig erklärt. Der Masseverwalter der ehemaligen Meinl Bank fordert das hohe Konsulentenhonorar und die Kosten für Firmenjet-Nutzung von Julius Meinl V. zurück.
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Der Oberste Gerichtshof hat den Beratervertrag von Julius Meinl als sittenwidrig erklärt.
Julius Meinl muss 9,3 Millionen Euro an Beraterhonorar zurückzahlen.
Der Masseverwalter der ehemaligen Meinl Bank hatte den Betrag eingeklagt.
Der Vertrag beinhaltete Zahlungen ohne konkrete Gegenleistung und betriebliche Rechtfertigung.
Der Vertrag führte zu einem steten Mittelabfluss in einer wirtschaftlich prekären Situation.
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