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Sittenwidrig

Julius Meinl muss neun Millionen Euro Beraterhonorar zurückzahlen

Der Oberste Gerichtshof hat den Beratervertrag für sittenwidrig erklärt. Der Masseverwalter der ehemaligen Meinl Bank fordert das hohe Konsulentenhonorar und die Kosten für Firmenjet-Nutzung von Julius Meinl V. zurück.
Der Artikel für Sie zusammengefasst
Diese Zusammenfassung wurde künstlich erzeugt. Wir entwickeln dieses Angebot stetig weiter und freuen uns über Ihr Feedback.
  • Der Oberste Gerichtshof hat den Beratervertrag von Julius Meinl als sittenwidrig erklärt.
  • Julius Meinl muss 9,3 Millionen Euro an Beraterhonorar zurückzahlen.
  • Der Masseverwalter der ehemaligen Meinl Bank hatte den Betrag eingeklagt.
  • Der Vertrag beinhaltete Zahlungen ohne konkrete Gegenleistung und betriebliche Rechtfertigung.
  • Der Vertrag führte zu einem steten Mittelabfluss in einer wirtschaftlich prekären Situation.
Julius Meinl V. auf einem Archivbild aus 2009
© APA/Pfarrhofer
Julius Meinl V. auf einem Archivbild aus 2009
© APA/Pfarrhofer
16. März 2026,
13:49 Uhr

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