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Julius Meinl muss neun Millionen Euro Beraterhonorar zurückzahlen

Der Oberste Gerichtshof hat den Beratervertrag für sittenwidrig erklärt. Der Masseverwalter der ehemaligen Meinl Bank fordert das hohe Konsulentenhonorar und die Kosten für Firmenjet-Nutzung von Julius Meinl V. zurück.

Julius Meinl V. auf einem Archivbild aus 2009
© APA/Pfarrhofer
Julius Meinl V. auf einem Archivbild aus 2009