Urteil für Hebamme wegen grob fahrlässiger Tötung aufgehoben
Der Prozess gegen eine Wiener Hebamme, die im Februar 2025 im Zusammenhang mit einer von ihr betreuten Hausgeburt am Landesgericht wegen grob fahrlässiger Tötung zu 15 Monaten bedingter Haft verurteilt wurde, muss wiederholt werden. Das von der Frau betreute Baby war fünf Tage nach der Niederkunft gestorben. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien gab einem Rechtsmittel der Hebamme Folge, die gegen den Schuldspruch vorgegangen war. Das erstinstanzliche Urteil wurde aufgehoben.
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