Der Prozess gegen zwölf Angeklagte wegen Vergehen gegen das Waffengesetz am Donnerstag im Landesgericht Wels hat mit Diversionen geendet. Den allesamt Unbescholtenen wurde vorgeworfen, im Oktober 2025 in einem nicht eingefriedeten Bereich unbefugt halbautomatische Schusswaffen geführt zu haben, ohne im Besitz eines Waffenpasses zu sein. Die Staatsanwaltschaft hat den Diversionen zugestimmt.
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