Eine oberösterreichische Volksschullehrerin, die auf Social-Media-Plattformen Sexualberatungen und Seminare angeboten hatte und gegen ihre Entlassung juristisch vorgegangen war, hat am Oberlandesgericht Linz zumindest einen Teilerfolg erzielt: Ihr Verhalten habe nicht zur Entlassung, aber zur Kündigung berechtigt, sodass das Dienstverhältnis nicht am 29. Dezember 2023, sondern erst nach Ablauf der dreimonatigen Kündigungsfrist geendet hat, so das OLG Linz am Donnerstag.
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