Die geplante Umsetzung des Kopftuchverbots für Schülerinnen unter 14 Jahren sorgt für Unmut bei Lehrervertretern. In einem Rundschreiben gibt das Bildungsministerium vor, dass die Unterlassung einer unverzüglichen Meldung eines Verstoßes eine Dienstpflichtverletzung der jeweiligen Lehrkraft darstellt. Diese Diktion sei "absolut überschießend", so der oberste Lehrergewerkschafter Paul Kimberger im "Falter". Die Lehrkräfte sollen - außer einer Abmahnung - kein Ermessen haben.
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