Jugendamt-Sprecherin in ZiB2: „Wir haben keine gesetzliche Grundlage, Kinder festzuhalten“
Das Mädchen mit schweren psychischen Problemen war in einer sozialpsychiatrischen WG der Kinder- und Jugendhilfe untergebracht. MA-11-Sprecherin Ingrid Pöschmann erklärte in der ZiB2 die Umstände einer solchen Unterbringung.
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Ein 14-jähriges Mädchen mit schweren psychischen Problemen hat eine 64-jährige Frau erstochen und ein Geständnis abgelegt.
Das Mädchen lebte in einer sozialpsychiatrischen Wohngemeinschaft, nachdem die Mutter die Obsorge an die Kinder- und Jugendhilfe abgegeben hatte.
Die Wohngemeinschaft bietet eine intensive Betreuung, aber es gibt keine gesetzliche Grundlage, Kinder festzuhalten oder einzusperren.
Die Kinder- und Jugendhilfe betont die Wichtigkeit einer Vertrauensbeziehung und Normalität im Alltag der betreuten Kinder.
Trotz Herausforderungen wie Personalmangel und baulichen Mängeln sieht die MA 11 ihre Aufgabe im Schutz der Kinder und Unterstützung der Eltern.
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