Traunsee-Deal: Schuldsprüche wegen schweren Betrugs halten
Nach einem fragwürdigen Grundstücksdeal am Traunsee hat der Oberste Gerichtshof (OGH) die Schuldsprüche wegen schweren Betrugs gegen eine Immobilienmaklerin, zwei Grundstücksentwickler und zwei Anwälte bestätigt. Die Angeklagten sollen eine betagte Frau dazu gebracht haben, ihr Grundstück deutlich unter Wert zu verkaufen und wurden dafür zu teilbedingten Haftstrafen zwischen 18 und 36 Monaten verurteilt. Die Strafhöhen sind allerdings noch nicht rechtskräftig.
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