Das ab 1. Jänner 2026 vorgesehene tägliche Monitoring der Lagerbestände von Medikamenten ist nicht verfassungswidrig. Das teilte der Verfassungsgerichtshof (VfGH) am Montag mit. Fünf Arzneimittel-Großhändler hatten beantragt, die Rechtsvorschrift zu den Maßnahmen zur Sicherstellung der Verfügbarkeit von Arzneimitteln (MSVAG) aufzuheben. Diese würde gegen die Erwerbsfreiheit und den Datenschutz verstoßen, so die Kritik. Der VfGH sah das nicht so, der Antrag wurde abgewiesen.
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