Wollte nicht ins Krankenhaus: Wer ist schuld am Tod einer Steirerin?
Eine Unterschrift reicht aus, dass eine kranke Frau auf ihren eigenen Wunsch hin nicht ins Krankenhaus muss. Einen Tag später ist sie tot. Es bleibt die Frage: Wer ist schuld?
Der Artikel für Sie zusammengefasst
Diese Zusammenfassung wurde künstlich erzeugt. Wir
entwickeln dieses Angebot stetig weiter und freuen uns über Ihr Feedback.
Eine kranke Frau in der Steiermark lehnte eine Krankenhausüberführung ab und verstarb einen Tag später an einem Herzinfarkt.
Die Angehörigen klagten das Rote Kreuz und forderten 20.000 Euro Schmerzensgeld sowie die Übernahme der Begräbniskosten.
Das Gericht entschied, dass die Sanitäter ihre Aufklärungspflicht verletzt hatten, da sie die Frau nicht ausreichend über die Notwendigkeit des Krankenhausaufenthalts informierten.
Der Fall wurde bis zum Obersten Gerichtshof (OGH) weitergeführt, der die Argumentation der Angehörigen unterstützte.
Das Rote Kreuz testet nun zertifizierte Systeme, um ähnliche Fälle in Zukunft zu vermeiden.
Dieser Inhalt ist exklusiv für Digitalabonnent:innen der Kleinen Zeitung.
Leider lassen Ihre derzeitigen Cookie-Einstellungen den Login und damit eine Überprüfung Ihres Abo-Status nicht zu. Eine Darstellung des Inhalts ist dadurch nicht möglich.
Wir verwenden für die Benutzerverwaltung Services unseres Dienstleisters Piano Software Inc. ("Piano").
Dabei kommen Technologien wie Cookies zum Einsatz, die für die Einrichtung, Nutzung und Verwaltung Ihres Benutzerkontos unbedingt notwendig sind.
Mit Klick auf "Angemeldet bleiben" aktivieren Sie zu diesem Zweck die Verwendung von Piano und es werden über Ihren Browser Informationen (darunter auch personenbezogene Daten) verarbeitet.
Die Datenschutzinformation von Kleine Zeitung können Sie hier einsehen.