Obwohl die WKStA erst der Diversion zugestimmt hatte, erhebt sie jetzt Beschwerde: Der verursachte Schaden war „alles andere als unbedeutend“.
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Die WKStA hat eine Beschwerde gegen die Entscheidung zur Diversion von August Wöginger eingereicht, da der verursachte Schaden als bedeutend angesehen wird.
Die Beschwerde argumentiert, dass eine Diversion keine abschreckende Wirkung auf potenzielle Nachahmungstäter hätte.
Die WKStA sieht in der öffentlichen Postenvergabe aufgrund politischer Zugehörigkeit ein gesellschaftliches und demokratiepolitisches Problem.
Die Oberstaatsanwaltschaft Wien hat die Weisung erteilt, Beschwerde einzulegen, da die Voraussetzungen für eine Diversion nicht vorliegen.
Das Oberlandesgericht Linz muss nun über die Beschwerde entscheiden; bei Stattgabe würde das Verfahren am Landesgericht Linz durchgeführt werden.
ABD0096_20251015 - WIEN - ÖSTERREICH: ÖVP-Klubchef August Wöginger im Rahmen einer Sitzung des Nationalrates am Mittwoch, 15. Oktober 2025, im Parlament in Wien. - FOTO: APA/ROLAND SCHLAGER
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