Vorarlberger Bundesheer-Offizier musste wegen seiner langen Haare eine Verwaltungsstrafe von 3000 Euro zahlen. Fall ging bis zum Verfassungsgerichtshof. Höchstgericht ortet Verstoß gegen Gleichheitsgrundsatz.
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Ein Vorarlberger Bundesheer-Offizier wurde wegen seiner langen Haare mit einer Verwaltungsstrafe von 3000 Euro belegt.
Der Verfassungsgerichtshof prüft nun, ob der Kurzhaarzwang für Männer beim Bundesheer gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt.
Frauen dürfen beim Bundesheer Zopf tragen, während Männer kurze Haare haben müssen, was als ungleich angesehen wird.
Der Verfassungsgerichtshof hat Bedenken, dass die Regelung über die Haartracht nicht gesetzlich verankert ist.
Es wird vermutet, dass die unterschiedliche Regelung der Haartracht von Männern und Frauen gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt.
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