Nachfolgeregelung zu Familienleistungen für Ukrainer
Die Regierung hat sich auf eine Nachfolgeregelung für Familienleistungen für Ukrainerinnen und Ukrainer geeinigt. Der Anspruch von Vertriebenen auf Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld wurde bis 31. Oktober 2025 befristet, danach müssen Ukrainerinnen und Ukrainer in Österreich berufstätig sein oder sich beim AMS melden, um diese beziehen zu können. Integrations- und Familienministerin Claudia Plakolm (ÖVP) will so bei Familien- und Sozialleistungen gezielter vorgehen.
Dieser Inhalt ist exklusiv für Digitalabonnent:innen der Kleinen Zeitung.
Leider lassen Ihre derzeitigen Cookie-Einstellungen den Login und damit eine Überprüfung Ihres Abo-Status nicht zu. Eine Darstellung des Inhalts ist dadurch nicht möglich.
Wir verwenden für die Benutzerverwaltung Services unseres Dienstleisters Piano Software Inc. ("Piano").
Dabei kommen Technologien wie Cookies zum Einsatz, die für die Einrichtung, Nutzung und Verwaltung Ihres Benutzerkontos unbedingt notwendig sind.
Mit Klick auf "Angemeldet bleiben" aktivieren Sie zu diesem Zweck die Verwendung von Piano und es werden über Ihren Browser Informationen (darunter auch personenbezogene Daten) verarbeitet.
Die Datenschutzinformation von Kleine Zeitung können Sie hier einsehen.