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Nachfolgeregelung zu Familienleistungen für Ukrainer

Die Regierung hat sich auf eine Nachfolgeregelung für Familienleistungen für Ukrainerinnen und Ukrainer geeinigt. Der Anspruch von Vertriebenen auf Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld wurde bis 31. Oktober 2025 befristet, danach müssen Ukrainerinnen und Ukrainer in Österreich berufstätig sein oder sich beim AMS melden, um diese beziehen zu können. Integrations- und Familienministerin Claudia Plakolm (ÖVP) will so bei Familien- und Sozialleistungen gezielter vorgehen.

Plakolm mit neuen Regeln für Ukrainer | Plakolm mit neuen Regeln für Ukrainer
© APA/HANS KLAUS TECHT
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