„Zum Schutz des Opfers hat die Öffentlichkeit hier kein Informationsbedürfnis“
Richterpräsident Gernot Kanduth verteidigte in der ZiB2 im Fall der Freisprüche der zehn Angeklagten, die über Monate Sex mit einer Zwölfjährigen hatten, das Urteil und den Rechtsstaat.
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Gernot Kanduth verteidigt die Freisprüche von zehn Angeklagten im Fall sexuellen Missbrauchs einer Zwölfjährigen und betont den Grundsatz der Unschuldsvermutung.
Politiker kritisieren das Urteil als "fatales Signal" und fordern eine Verschärfung des Sexualstrafrechts mit einem klaren Konsensprinzip.
Das Justizministerium ordnet eine Überprüfung des Falls durch den Obersten Gerichtshof an.
Kanduth erklärt, dass die Beweiswürdigung auch mit einem neuen Konsensprinzip keinen anderen Ausgang gehabt hätte.
Die Freisprüche lösen eine politische Diskussion über eine Reform des Sexualstrafrechts aus, wobei ein ausdrückliches "Ja" des Opfers gefordert wird.
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