Staatsanwalt sieht Wiederbetätigung in der Gesamtbetrachtung der Artikel
Die Anklage vor dem Landesgericht Graz lautet auf Paragraf 3d des Verbotsgesetzes. Bei einer Verurteilung drohen dem ehemaligen Chefredakteur und Herausgeber der „Aula“ fünf Jahre Haft.
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Der ehemalige Chefredakteur der Zeitschrift „Aula“ steht vor Gericht wegen des Vorwurfs der NS-Wiederbetätigung.
Die Anklage umfasst rund 300 Artikel, die rassistische und antisemitische Inhalte propagieren sollen.
Der Staatsanwalt wirft dem Angeklagten vor, eine Plattform für nationalsozialistische Ideologien geboten zu haben.
Der Verteidiger hält die Anklage für nicht nachvollziehbar und betont die Meinungsfreiheit.
Der Prozess begann mit einer ungewöhnlich langen Befragung des Angeklagten zu seiner Dissertation.
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