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Staatsanwalt sieht Wiederbetätigung in der Gesamtbetrachtung der Artikel

Die Anklage vor dem Landesgericht Graz lautet auf Paragraf 3d des Verbotsgesetzes. Bei einer Verurteilung drohen dem ehemaligen Chefredakteur und Herausgeber der „Aula“ fünf Jahre Haft.

Der Angeklagte bekannte sich nicht schuldig
© APA / Erwin Scheriau
Der Angeklagte bekannte sich nicht schuldig
Alfred Lobnik
Redakteur Bundesland Steiermark