Geldstrafe für Kärntner nach Tod von Sexualpartner
Weil sein Sexualpartner nach der Vornahme einer Sex-Praktik erstickt war, ist am Mittwoch ein Kärntner Pensionist am Landesgericht Klagenfurt wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden. Der Mann fasste eine Geldstrafe von 1.400 Euro (200 Tagessätze zu je sieben Euro) aus. Richter Oliver Kriz sah es als erwiesen an, dass der Pensionist seinen Partner ohnmächtig und auf dem Bauch liegend zurückgelassen hatte, woraufhin dieser starb. Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig.
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