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Syrer darf laut EGMR vorerst nicht abgeschoben werden

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat in einem weiteren Fall eine geplante Abschiebung nach Syrien vorübergehend gestoppt. Das bestätigte das Innenministerium auf APA-Anfrage. Das Ressort sah die Entwicklung in einer schriftlichen Stellungnahme gelassen. Es handle sich bei der Maßnahme - wie bereits in einem Fall zuvor - um eine sogenannte "Interims Measure". Dies sei "keine Überraschung" und "absolut nichts Ungewöhnliches".

Das Innenministerium muss mit einer Abschiebung nach Syrien warten | Das Innenministerium muss mit einer Abschiebung nach Syrien warten
© APA/THEMENBILD
Das Innenministerium muss mit einer Abschiebung nach Syrien warten|Das Innenministerium muss mit einer Abschiebung nach Syrien warten