Semenya erhält vor Gerichtshof nur teilweise Recht
Die zweifache 800-m-Olympiasiegerin Caster Semenya hat sich im juristischen Marathon gegen die Testosteron-Vorschriften des Leichtathletik-Weltverbandes nicht ganz beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) durchsetzen können. Die Richterinnen und Richter in Straßburg stellten fest, dass die Südafrikanerin von der Schweiz in ihrem Menschenrecht auf ein faires Verfahren verletzt wurde. Das Gericht sprach ihr 80.000 Euro für Kosten und Auslagen zu.
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