Oberstes Gericht in Rom erhebt Bedenken an Abkommen mit Albanien
Das Gericht hat Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des bilateralen Protokolls.
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Italiens Oberstes Gericht äußert erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des bilateralen Abkommens zwischen Italien und Albanien bezüglich der Behandlung von Migranten.
Das Gericht kritisiert das Fehlen klarer Verfahrensregeln im Abkommen, die notwendig wären, um die Rechte der Betroffenen auch außerhalb des italienischen Territoriums zu garantieren.
Die Inhaftierung von Migranten in albanischen Zentren wird als einzige im Protokoll vorgesehene Maßnahme angesehen, was die persönlichen Freiheitsrechte verletzen könnte.
Das Abkommen sieht vor, dass gerettete Migranten aufgeteilt werden: Frauen und Kinder nach Italien, bis zu 3.000 Männer in albanische Lager, wo ihre Asylverfahren von italienischen Behörden abgewickelt werden sollen.
Die italienische Regierung plant ein neues Dekret zur Migrationsquote, das für 2026-2028 die legale Einreise von insgesamt 500.000 Arbeitsmigranten vorsieht.
Das Oberste Gericht in Rom hat Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit eines bilateralen Protokolls, das Italien erlaubt, Migranten nach Albanien abzuschieben
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