Zwei Ärzte wegen folgenschwerer Hämorrhoiden-OP vor Landesgericht für Strafsachen
Nach einer Hämorrhoiden-OP im LKH Südweststeiermark in Deutschlandsberg musste ein Patient zweimal notoperiert werden. Staatsanwaltschaft stellte Strafantrag gegen behandelnde Ärzte.
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Ein Patient im LKH Südweststeiermark musste nach einer Hämorrhoiden-OP zweimal notoperiert werden, was zu Ermittlungen der Staatsanwaltschaft führte.
Der Strafantrag lautet auf grob fahrlässige Körperverletzung, da die Ärzte nicht rechtzeitig auf die Verschlechterung des Gesundheitszustands reagierten.
Der Patient erlitt einen hämorrhagischen Schock und überlebte nur knapp; die Kages zahlte 10.000 Euro Entschädigung.
Die Verhandlung gegen den Oberarzt und den Stationsarzt wegen grob fahrlässiger Körperverletzung findet am 12. Mai im Landesgericht für Strafsachen Graz statt.
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