Die Gerichtsgebühren steigen ab 1. April um 23 Prozent. Eine entsprechende Verordnung hat Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) nun erlassen. Betroffen sind laut Ministerium die festen Gebührensätze wie etwa Pauschalgebühren in zivilgerichtlichen Verfahren bis zu einer Bemessungsgrundlage von 350.000 Euro, Gebühren für einvernehmliche Scheidungen, Eintragungs- und Eingabegebühren in Firmenbuchsachen, Gebühren für Grundbuchauszüge oder die Gebühren für Firmenbuchabfragen.
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