Verweigerte Auskunft an SP-Krainer war gleichheitswidrig
Eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG), die eine Auskunftsverweigerung des Finanz- und Bildungsministeriums an den SPÖ-Abgeordneten Kai Jan Krainer als rechtens gewertet hatte, ist vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) aufgehoben worden, teilte dieser am Mittwoch mit. Die Auskunftsverweigerung - es ging um das "Beinschab-Tool" - habe gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen, stellte das Höchstgericht fest. Das BVwG muss nun nochmals entscheiden.
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