Blinden Fahrgast mit Hund abgewiesen: Kärntner WK warnt
In Kärnten hat ein Taxilenker die Mitnahme eines blinden Mannes verweigert, weil dieser mit seiner Assistenzhündin ins Taxi steigen wollte. Der Fall hat nun die örtliche Wirtschaftskammer auf den Plan gerufen: Für Assistenzhunde besteht eine Beförderungspflicht, informierte Christian Rumpelnig, Obmann der Fachgruppe für Beförderungsgewerbe mit Personenkraftwagen. Und: "Eine solche Verweigerung kann ernste, rechtliche Folgen haben, bis hin zum Entzug des Taxilenkerausweises."
Dieser Inhalt ist exklusiv für Digitalabonnent:innen der Kleinen Zeitung.
Leider lassen Ihre derzeitigen Cookie-Einstellungen den Login und damit eine Überprüfung Ihres Abo-Status nicht zu. Eine Darstellung des Inhalts ist dadurch nicht möglich.
Wir verwenden für die Benutzerverwaltung Services unseres Dienstleisters Piano Software Inc. ("Piano").
Dabei kommen Technologien wie Cookies zum Einsatz, die für die Einrichtung, Nutzung und Verwaltung Ihres Benutzerkontos unbedingt notwendig sind.
Mit Klick auf "Angemeldet bleiben" aktivieren Sie zu diesem Zweck die Verwendung von Piano und es werden über Ihren Browser Informationen (darunter auch personenbezogene Daten) verarbeitet.
Die Datenschutzinformation von Kleine Zeitung können Sie hier einsehen.