Messerattacke auf Ehemann zum dritten Mal vor Gericht
Bereits zum dritten Mal muss sich seit Montag eine 33-Jährige wegen einer Messerattacke auf ihren Mann in Ried vor Gericht verantworten. Im ersten Rechtsgang hatten die Geschworenen den Wahrspruch, der nur auf schwere Körperverletzung lautete, ausgesetzt, im zweiten hob der OGH das Urteil auf, weil ein Zeuge nicht gehört worden war. Im früheren Verfahren hatte die Frau ihre zum Tatzeitpunkt 13-jährige Tochter beschuldigt. Auch diesmal bekannte sie sich nicht schuldig.
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