Kompromiss bei Streit um Kirchenglocken in Salzburg
Am Landesgericht Salzburg ist am Dienstag ein Streit um das Läuten von Kirchenglocken vorläufig beigelegt worden. Wie mehrere Medien berichten, hat ein Anrainer der Pfarre Herrnau Ende 2023 auf Unterlassung geklagt. Er fühlte sich vom viertelstündlichen Schlagen der Glocken gestört. Der Rechtsvertreter der Erzdiözese betonte hingegen, dass das Viertelstundenläuten als ortsüblich zu sehen sei. Nun wurde ein Kompromiss gefunden, die neue Regelung wird über den Sommer geprüft.
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