Anwälte wollen weitere Änderung bei Handy-Sicherstellung
Die geplanten Änderungen bei der Handy-Sicherstellung gehen dem Präsidenten des Österreichischen Rechtsanwaltskammertags (ÖRAK), Armenak Utudjian, noch nicht weit genug. So soll etwa für eine Sicherstellungsanordnung ein dringender Tatverdacht nötig sein, so Utudjian bei einer Pressekonferenz am Dienstag. "Wir wollen hier den gleichen Standard wie bei der Telefonüberwachung." Im derzeitigen Entwurf sei ein Anfangsverdacht ausreichend.
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