IGGÖ soll Islam-Lehrerin ohne Kopftuch diskriminiert haben
Die Islamische Glaubensgemeinschaft (IGGÖ) hat eine Islam-Lehrerin diskriminiert, weil sie das Kopftuch abgelegt hat. Das besagt ein erstinstanzliches Urteil des Arbeits- und Sozialgerichts, über das "profil" und der "Standard" berichten und das der APA vorliegt. Die Frau soll keinen Vertrag als Landeslehrerin erhalten haben, weil sie kein Kopftuch trug. Das Gericht sah eine unmittelbare Diskriminierung wegen der Religion, die IGGÖ will das Urteil anfechten.
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