"Pablo Escobar" darf nicht als Marke eingetragen werden
Der Name des berüchtigten Drogenbosses "Pablo Escobar" darf in der EU nicht als Name für Waren oder Dienstleistungen eingetragen werden. Man verbinde den Namen mit Drogenhandel, Verbrechen und Leid, entschied das Gericht der EU am Mittwoch in Luxemburg. Die Escobar-Gesellschaft mit Sitz in Puerto Rico wollte beim Amt der EU für geistiges Eigentum (EUIPO) den Begriff "Pablo Escobar" für ein breites Spektrum an Waren und Dienstleistungen als Marke eintragen lassen.
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