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Entschädigungen für Homosexuelle ab heute beantragbar

All jene Personen, die in der Zweiten Republik wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen strafrechtlich verfolgt oder verurteilt wurden, können ab heute, Donnerstag, Anträge auf Entschädigungszahlungen stellen. "Mit der Aufhebung der Urteile und der finanziellen Entschädigung übernehmen wir als Staat Verantwortung für unsere Geschichte", so Grünen-Justizministerin Alma Zadić. Die Anträge können entweder direkt beim jeweiligen Landesgericht oder per Post gestellt werden.

Der letzte diskriminierende Paragraph wurde erst 2002 aufgehoben | Der letzte diskriminierende Paragraph wurde erst 2002 aufgehoben
© APA/HERBERT NEUBAUER
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