Beratung für potenzielle Gewalttäter ist verfassungskonform
In Fällen von häuslicher Gewalt ist seit 1. September 2021 für so genannte Gefährder, gegen die ein Betretungs- und Annäherungsverbot ausgesprochen wird, eine Gewaltpräventionsberatung vorgesehen. Die entsprechende Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes war Teil des von der Regierung beschlossenen Gewaltschutz-Maßnahmenpakets. Nun hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) entschieden, dass keine Bedenken gegen die gesetzliche Verpflichtung zur Teilnahme an der Beratung bestehen.
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