Nahezu jedes österreichische Unternehmen befindet sich aktuell im Krisenmodus. Oberste Priorität haben nach den Gesundheitsvorkehrungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Kostenreduktion und die Liquiditätssicherung. Je nach Branche sind die Auswirkungen auf die Unternehmen unterschiedlich stark. Gänzlich entziehen wird sich niemand können. Wer nicht aufgrund der gesetzlichen Regelung ganz zusperren muss, kämpft mit stockenden Lieferketten, die die eigene Produktion beeinträchtigen wodurch sich die Fertigstellung und damit die Zahlung verzögern. Zudem werden viele Kunden die offenen Forderungen mangels Liquidität nur deutlich später oder im schlimmsten Fall gar nicht bezahlen können. Unabhängig von den Ursachen hat die Situation für jedes Unternehmen dieselbe Auswirkung: Liquiditätsengpässe!
Die umfassenden Wirtschaftshilfspakete der Bundesregierung sowie der Länder sind dringend notwendig und begrüßenswert. Kriterien für die Anwendbarkeit und der Prozess einer Inanspruchnahme sind jedoch für viele Unternehmen unklar und die regulären Fördermöglichkeiten undurchsichtig. Zudem ändern sich die Kriterien und Prozesse fast täglich. Erschwerend kommt hinzu, dass der überwiegende Teil der Liquiditätsförderungen über die Hausbank abzuwickeln ist. Die Banken sind angesichts der Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz der eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der Flut an Kundenanfragen derzeit überlastet und entsprechend lange sind in vielen Fällen die Reaktionszeiten. Darüber hinaus sind viele Förderanträge vom Unternehmen selbst unter Mitwirkung der Bank zu stellen. Dies alles muss vom Unternehmen zusätzlich zum operativen Krisenmanagement bewältigt werden.
Sofortmaßnahmen zur Liquiditätsentlastung!
Steuerliche und Abgabenentlastungen können mit sofortiger Wirkung beantragt werden. Dies umfasst Stundungen oder Ratenzahlungen für fällige Steuern und Abgaben, Herabsetzung von Körperschaftssteuervorauszahlungen und das Aussetzen von Umlagen. Beiträge zur Sozialversicherung können ausgesetzt oder gestundet, Ratenzahlungen formlos vereinbart werden. Diese Sofortmaßnahmen haben unmittelbar positive Auswirkungen auf den Erhalt der Zahlungsfähigkeit und sollten vom jeweiligen Steuerberater umgehend umgesetzt werden.
Beurlaubung, Kurzarbeit oder im schlimmsten Fall Kündigung von Mitarbeitern sind notwendige Maßnahmen im Personalkostenbereich. Doch bringt auch die Corona-Kurzarbeit kurzfristig nur bedingt Entlastung, da die Unternehmen die Lohnnebenkosten und die Fortzahlung der Gehälter vorstrecken müssen und erst rückwirkend vom AMS der entsprechende Anteil an das Unternehmen bezahlt wird. Für Unternehmen mit einem Totalausfall ist dieses Modell schwer umsetzbar – woher die Mittel für die Gehälter nehmen?
Tilgungsaussetzungen und Stundungen für bestehende Kredite sowie eine Erhöhung von Betriebsmittelrahmen können die Liquiditätsbelastung reduzieren und sollten mit den finanzierenden Banken möglichst rasch vereinbart werden.
All diese Sofortmaßnahmen bringen zwar kurzfristige Linderung der Liquiditätsprobleme aber keine nachhaltige Absicherung der Liquidität für zumindest das restliche Jahr 2020. Es ist zudem damit zu rechnen, dass viele Unternehmen die Auswirkungen über das Jahresende hinaus spüren werden.
Mittelfristig absichern – langfristig erfolgreich!
Neben den Sofortmaßnahmen ist es daher zwingend erforderlich so gut wie möglich die mittelfristigen wirtschaftlichen Auswirkungen abzuschätzen. Denn es ist davon auszugehen, dass in den meisten Fällen die Businesspläne nicht halten werden und der mittel-bis langfristige Finanzierungsbedarf steigen wird. Hierfür steht vornehmlich die Garantieprogramme zur Verfügung, das über den aws, ÖHT oder regionale Förderstellen beantragt werden. Diese sehen vor, Überbrückungskredite bis zu EUR 2,5 Millionen auf maximal 5 Jahre mit einer 80 Prozent Garantie des Bundes/des Landes zu besichern. Ein Antrag ist vom Unternehmen unter Mitwirkung der Bank selbst bei den Förderstellen einzubringen. Die Bank trägt in diesem Fall ein Risiko von 20 Prozent des Finanzierungsvolumens selbst und ist dementsprechend von einem Engagement zu überzeugen. Der Prozess, die Kriterien sowie die Umsetzung der Förderanträge sind zwar für aktuelle Anträge vereinfacht worden, jedoch gilt auch, dass nur vollständig und richtig eingebrachte Anträge überhaupt bearbeitet werden. Aufgrund der zahlreichen Anträge und der chronologischen Abarbeitung lautet hier die Devise „schnell und korrekt“ zu arbeiten. Für manche Unternehmensgruppen existieren bis dato ausschließlich Ankündigungen der Regierung, jedoch noch keine Möglichkeit der Inanspruchnahme.