Das Land Kärnten, Abteilung Gesundheit und Pflege, setzt seit Jahren laufend Maßnahmen, um dem sich abzeichnenden Personalmangel vernünftig und weitblickend entgegenzuwirken. Damit ist es uns gelungen, den Personalstand in den Kärntner Pflegeheimen seit 2018 um knapp 400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu erhöhen. Unter anderem werden Animationskräfte eingesetzt, aber auch Hilfspersonal, das die Pflegefachkräfte in den Pflegeheimen entlastet. Finanziert werden diese zu 100 Prozent vom Land Kärnten.

Abgesehen vom Entlastungspersonal muss und wird die Digitalisierung – auch basierend auf Künstlicher Intelligenz – genützt, um den Pflegealltag zu erleichtern: So wurde zunächst der flächendeckende Einsatz von einem sprachgesteuerten Pflegedokumentationssystem beschlossen: Das Land finanziert mehr als 60 Prozent der Kosten. Mit diesem KI-Dokumentationssystem fällt für die Pflegekräfte die aufwendige und lästige Computerarbeit weg – die Niederschrift erledigt das System automatisch. Eines ist klar: Die Pflegequalität steht und fällt mit einer ausreichenden Anzahl an bestens ausgebildeten Pflegekräften. Seit Jahren fällt hier die demografische Entwicklung extrem schwer ins Gewicht: Die Zahl älterer und pflegebedürftiger Menschen steigt massiv an – und die Zahl der jungen Arbeitskräfte wird immer weniger. Es müssen daher viele Anstrengungen unternommen werden, um mehr Neu- und Quereinsteiger für Pflegeberufe zu begeistern.

Dabei hilft die Attraktivierung der Ausbildung: Kärnten setzt hier ganz besondere finanzielle Anreize. Abgesehen von der Ausbildungsprämie in Höhe von 600 Euro netto pro Monat, zwölf Mal im Jahr, und der Übernahme von Schulgeldern durch das Land, geht Kärnten mit dem sogenannten Ausbildungsmodell voran: Wer die Ausbildung zur Pflegefachassistenz in Kärnten macht, kann ab dem ersten Schultag angestellt werden und erhält dafür 1.000 Euro netto pro Monat, 14 Mal im Jahr. Das sog. „Entgelterhöhungs-Zweckzuschussgesetz“ (EEZG) ist ein Zeichen finanzieller Wertschätzung für die in der Pflege und Betreuung von hilfsbedürftigen Menschen bereits tätigen Fachkräfte. Seit Jänner 2023 wird diese Entgelterhöhung monatlich in einem Betrag von bis zu 2.460 Euro brutto an die Pflegemitarbeiterinnen und -mitarbeiter ausbezahlt. Teilzeitkräfte erhalten diesen Betrag aliquot ausbezahlt.