FRAGE: Ich habe gehört, dass sich die Regelungen bezüglich Altersteilzeit in nächster Zukunft ändern werden. Was ist genau geplant und ab wann tritt es in Kraft?

Die Experten der Arbeiterkammer antworten: Mit dem Beschluss des Budgetbegleitgesetzes im Nationalrat wurde der Zugang zur AMS-geförderten Altersteilzeit für die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen massiv erschwert. Sie können künftig nicht mehr mit 53 Jahren (Frauen) beziehungsweise 58 Jahren (Männer) in die Altersteilzeit gehen. Das Zugangsalter wird ab 1. Jänner 2019 schrittweise angehoben. Im Jahr 2020 ist die Altersteilzeit für Frauen frühestens erst mit 55 und für Männer erst mit 60 Jahren möglich.

Ab 2020 kann ein männlicher Angestellter nicht wie bisher zwischen 58 und 62 Jahren (Antrittsalter für die Korridorpension) vier Jahre lang in Altersteilzeit gehen, sondern nur mehr für zwei Jahre, wenn er die Pension mit 62 Jahren beansprucht. Ein Arbeiter, der mit 60 die Schwerarbeitspension in Anspruch nimmt, kann die Altersteilzeit ab 2020 gar nicht mehr nutzen, da das Zugangsalter auf 60 Jahre angehoben wird. Für diese Gruppe wird die Altersteilzeit gänzlich abgeschafft.

Im Jahr 2017 hatten österreichweit rund 33.600 Betriebe ihren Beschäftigten die Altersteilzeit ermöglicht und dafür das Altersteilzeitgeld des AMS erhalten.

Mit dem erschwerten Zugang zur Altersteilzeit drohe ein erneuter Anstieg der Altersarbeitslosigkeit; vor allem, wenn 2019/2020 das Wirtschaftswachstum wieder nachlässt, fürchtet die AK.