Die Mieten erhöhen sich meist parallel zur Inflation aufgrund sogenannter Indexklauseln in Mietverträgen. Da die Inflation in den letzten ein bis zwei Jahren regelmäßig bei rund zehn Prozent lag, sind auch die Mieten rasant angestiegen. Aktuelle Urteile des Obersten Gerichtshofs (OGH) stellen diese Inflationsanpassungen jedoch auf eine harte Probe, wie der Wiener Rechtsanwalt Oliver Peschel betont. Nach Ansicht des OGH seien viele dieser Indexklauseln rechtswidrig, da sie nicht den Regelungen des Konsumentenschutzgesetzes entsprechen. Die Arbeiterkammer, die das Urteil des Obersten Gerichtshofs erwirkt hat, räumt dem Vorstoß Chancen ein, berichtet Ö1 Freitag früh. Laut AK sollte es innerhalb eines Jahres Rechtssicherheit geben.