Auch Spar-Werbespruch „Immer billig“ im Fokus der Rabattklage
Erster Verhandlungstermin am Handelsgericht. Bis zu „2500 immer Billig-Artikel“. Spar-Anwälte: Werbelinie „kein Anwendungsfall“ für Paragrafen 9a des Preisauszeichnungsgesetzes.
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Der VKI hat eine Unterlassungsklage gegen Spar wegen irreführender Rabattaktionen und dem Werbespruch „Immer billig“ eingereicht.
Spar behauptet, dass die „Immer billig“-Preise mindestens 3 Monate auf tiefem Niveau eingefroren bleiben.
Die Klage betrifft auch andere Lebensmittelhändler wie Billa, Hofer und Lidl im Auftrag des Sozialministeriums.
Der VKI kritisiert die Umsetzung des Preisangabengesetzes und sieht darin eine unklare Ersparnis bei Rabattaktionen.
Das Verfahren am Handelsgericht Wien wird am 27. April mit der Einvernahme von mehreren Zeugen fortgesetzt.
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