Einige Änderungen kommen 2025 auf die Verkehrsteilnehmer in Österreich zu. Der Preis für die Vignette steigt. Die Pkw-Jahresvignette kostet mit 103,80 Euro erstmals mehr als 100 Euro, bei der Motorrad-Jahresvignette sind es 41,50 Euro. Auch die unterjährigen Varianten (2-Monats-, 10-Tages- und Tagesvignette) werden entsprechend valorisiert.
Der Preis für das KlimaTicket für ganz Österreich steigt mit Jahreswechsel um rund 84 Euro auf 1179,30 Euro. Bei den vergünstigten Tickets Jugend, Senior und Spezial kommt es zu einer Preisanhebung um rund 63 Euro auf 884,20 Euro. Tickets mit Familien-Upgrade sind künftig für 1.297,80 Euro bzw. 1.002,70 Euro erhältlich. Tipp des ÖAMTC vor dem Jahreswechsel: Wer sich noch kurzfristig für das KlimaTicket entscheidet, sollte es in einer Servicestelle - ohne 15-tägige Wartefrist - mit Gültigkeitsbeginn vor dem 1. Jänner 2025 kaufen. Dann gilt noch der alte Preis.
Bislher konnten nur die Kosten von Einzeltickets für öffentliche Verkehrsmittel bei beruflich veranlassten Fahrten abgerechnet werden, nun gibt es auch die Möglichkeit, die anteiligen Kosten von Zeitkarten (z. B. KlimaTicket) steuerfrei vom Arbeitgeber zu erhalten.
Kilometergeld steigt
Mit 1. Jänner 2025 wird das amtliche Kilometergeld einheitlich auf 50 Cent erhöht. Der neue Kilometergeld-Satz gilt ab dann unabhängig davon, ob man einen Pkw (bisher 42 Cent) oder ein Motorrad/Motorfahrrad (bisher 24 Cent) nutzt. Zudem erhöht sich auch der Betrag für Mitfahrende: Galten bisher 5 Cent, sind es ab dem neuen Jahr 15 Cent. Ab mehr als einem Kilometer Wegstrecke gelten die 50 Cent auch für die Nutzung eines Fahrrades (bisher 38 Cent bei mehr als zwei Kilometern.
Grundsätzlich werden die Kosten für den Arbeitsweg über den Verkehrsabsetzbetrag bei der Einkommensteuer abgegolten. Dieser Betrag wird mit 2025 auf 487 Euro erhöht und für Arbeitnehmer in der Regel automatisch vom Arbeitgeber berücksichtigt. Was niedrigere Einkommen betrifft, so gilt: Auch der hier bereits höhere Verkehrsabsetzbetrag sowie der Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag werden um fünf Prozent angehoben.
Wie es im Bereich Elektromobilität mit der Förderung für Private im Jahr 2025 weitergeht, sei bislang noch unklar, so der ÖAMTC. Sofern Budgetmittel vorhanden sind, kann man sich aber jedenfalls noch bis längstens 31. Mai 2025 online für das Förderprogramm 2024 registrieren. Nach erfolgreicher Registrierung muss innerhalb von 36 Wochen der Antrag auf Förderung gestellt werden, hierbei dürfen die Rechnung bzw. der Kaufvertrag nicht älter als neun Monate sein.