250 Euro sollte eine Frau für eine Teichfolie bezahlen, die sie über Willhaben kaufen wollte. Sie überwies nicht den ganzen Betrag, sondern leistete erst eine Anzahlung in Höhe von 150 Euro. Die Ware erhielt sie jedoch nie.
Bezirksgericht Weiz
Angeklagter wurde in Abwesenheit zu zwei Monaten Haft verurteilt
