Die Bezirkshauptmannschaft Weiz hat auch heuer eine Waldbrandverordnung herausgegeben. Sie tritt mit 17. März für den gesamten Bezirk Weiz in Kraft. Gemäß Paragraf 41 des Forstgesetzes sind in allen Waldgebieten des Bezirks Weiz und in deren Gefährdungsbereich (Waldrand) brandgefährliche Handlungen wie das Rauchen, das Hantieren mit offenem Feuer sowie jegliches Feuerentzünden verboten. Beim Zuwiderhandeln gibt es Geldstrafen bis zu 7270 Euro oder vier Wochen Arrest.
Im März vergangenen Jahres forderte ein Waldbrand in Krottendorf 200 Feuerwehrleute. Über Stunden waren sie im Einsatz, um den Brand auf drei Hektar Fläche unter Kontrolle zu bringen.
"Ein kleiner Funken genügt"
"Auch heuer ist es aufgrund der enormen Trockenheit für unsere Wälder brandgefährlich", betont auch Bezirksfeuerwehrkommandant Johann Maier-Paar. Besondere Vorsicht sei laut Feuerwehr mit Zigaretten und generell mit heißer Asche geboten. Auch von Lagerfeuern wird im Moment abgeraten. "Nicht nur die Wälder sind extrem trocken, sondern auch die Böschungen. Da reicht ein kleiner Funken, um einen Brand auszulösen", sagt Maier-Paar.