
Einen nackten Hintern als Antwort auf das Spaziergeh-Verbot am Gut Waldschach bekam kürzlich Besitzer Paul Menzel zu sehen. Der Besitzer machte ein Ehepaar, das gerade am Gut spazieren wollte, auf das Verbot aufmerksam, da wurde es laut Menzel dem Mann wohl zu bunt. Er drehte sich um und ließ mit den Worten „Das halte ich von Ihnen“ die Hose runter. Später entschuldigte sich der Mann jedoch für sein Verhalten.
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Danke für Ihr Verständnis.
19.02.2021 um 10:01 Uhr
Traurig
Solche Aktionen zeigen vom Niveau der Spaziergeher. Es ist wirklich bedenklich, daß Eigentum bei der Wohnungs- bzw. Gartentür endet. Man ist - hat man diesen Bereich verlassen - Gast. Und sich wie ein Gast zu verhalten sollte selbstverständlich sein. Regeln sind zu akzeptieren, genauso wie fremdes Eigentum. Besitzer zahlen dafür Steuern und Abgaben, das scheint nicht jeder zu wissen. Auch nicht eingezäunte Flächen gehören jemandem. Das ist zu respektieren oder man bleibt in seinen eigenen vier Wänden, bzw. hinter seiner Thujenhecke.
19.02.2021 um 10:01 Uhr
Warum bitte stellt man überhaupt noch positive Baubewilligubgen aus ,
wenn man nicht wenigstens für für Fußgänger, Radfahrer ein Servitusrecht einräumt,bevor man überhaupt eine Baubewilligung gibt! Das müsste natürlich überall geschehen,wo neu gebaut wird!
19.02.2021 um 15:05 Uhr
Wo wohnen sie bitte...
...ich hätte gerne ein Servitut, dass ich jederzeit bei ihnen durch die Wohnung gehen kann...
19.02.2021 um 14:19 Uhr
@Sam125
:-) Danke, der war echt gut! :-)
19.02.2021 um 07:14 Uhr
Kataster / Grundbuch
Im Grundbuch (Bezirksgericht) gibt es keine Grenzen, nur Grundstücksnummern, Flächen und Eigentümer! Grenzen gibts nur im Kataster (Vermessungsamt) und wieso die Gemeinde nicht vor der Bebauung die Feststellung der Grenzen vorschreibt is bei einem Projekt dieser Größenordnung ja fast fahrlässig! Zumindest is der Streit vorprogrammiert!
19.02.2021 um 10:19 Uhr
@Kataster : Neue Grenzen im Kataster
Im Bericht steht: "Es wurde bereits gerichtlich anerkannt neu vermessen. Die Eintragung der Vermessung ist noch nicht durchgeführt."
Soviel mir bekannt ist, gilt die neue Vermessung, wenn alle an den Grenzen Betroffenen ihr Einverständnis durch Unterschrift geleistet haben, auch wenn die neuen Grenzen im Kataster noch nicht eingezeichnet sind.
19.02.2021 um 11:29 Uhr
Blödsinn
Sorry das war ein Blödsinn den ich geschrieben habe...
Da haben Sie recht, allerdings ist dies Dritten gegenüber nicht ersichtlich und daher nicht unbedingt bindend.
Oben steht dass die Vermessung damals nicht durchgeführt wurde, Neuvermessung dann 2020.
19.02.2021 um 14:04 Uhr
Ein
„G“ im Grundbuchauszug steht dafür, dass das Grundstück im Grenzkataster eingetragen ist, diese Grenzen sind dann verbindlich. Grenzpunkte und Verlauf kann (von jedermann gegen Gebühr) über die digitale Katastralmappe abgefragt werden.
19.02.2021 um 11:26 Uhr
Änderung
Würde nach meinem Kommentar geändert... Lg